Reichen Sie unsere Rechnungen beim Finanzamt ein. An Kosten für Handwerksleistungen (ohne Waren) beteiligt sich Ihr Finanzamt durch eine Steueranrechnung mit 20% . Bei dem Bau einer Kaminanlage mit Handwerksleistungen z.B. in Höhe von 3.000,- € brutto, können so 600,- Euro angerechnet werden. (Hinweis: maximal 1.200 € pro Jahr)